Allgemeines Zivilrecht
Zivilrecht
Im Bereich Allgemeines Zivilrecht vertreten wir in den Rechtsgebieten Schadenersatz und Schmerzensgeld.
So klären wir für unseren Mandanten zum Beispiel die Rechtsfolgen von Verkehrsunfällen.
Auch das Bestandsrecht (Miet- und Pachtrecht) gehört zu den Gebieten des Zivilrechts, auf die wir spezialisiert sind.
Andere häufig zu Tage tretende Rechtstreitigkeiten im Zivilrecht umfassen die Bestreitung und Geltendmachung von Forderungen, die bedauerlicherweise oft der Vertretung durch einen Anwalt bedürfen und von unserer Kanzlei abgedeckt werden.
Die Frage, ob eine Person einen Schaden erlitten hat und für diesen Schaden Schadenersatz geltend machen kann, wird an gewisse, klar definierte Voraussetzungen geknüpft. Denn der Verursacher des Schadens muss (beispielsweise) auch schuldhaft gehandelt haben, um zu haften. Wir setzen uns bei der Geltendmachung von Schäden für unsere Klienten ein bzw. bestreiten die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
In der Praxis kommt es oft nach Verkehrsunfällen zu Schadenersatzansprüchen und der Geltendmachung von Schmerzensgeld. Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, empfehlen wir die frühestmögliche anwaltliche Vertretung, um rechtlich die richtigen Schritte zu unternehmen und Fehler zu vermeiden.
Beim Eintreiben oder bei der Abwehr von Forderungen gibt es juristische Aspekte zu beachten. So ist zu berücksichtigen, dass Forderungen Verjährungsfristen unterliegen und das Recht auf Geltendmachung verloren gehen kann. Diese Risiken kann man durch anwaltliche Beratung reduzieren und im täglichen Geschäftsgebaren damit besser berücksichtigen.
Auch das Bestandsrecht (Miet- und Pachtrecht) gehört zu den Gebieten des Zivilrechts, auf die wir spezialisiert sind.
Andere häufig zu Tage tretende Rechtstreitigkeiten im Zivilrecht umfassen die Bestreitung und Geltendmachung von Forderungen, die bedauerlicherweise oft der Vertretung durch einen Anwalt bedürfen und von unserer Kanzlei abgedeckt werden.
Schadenersatz und Schmerzensgeld
Die Frage, ob eine Person einen Schaden erlitten hat und für diesen Schaden Schadenersatz geltend machen kann, wird an gewisse, klar definierte Voraussetzungen geknüpft. Denn der Verursacher des Schadens muss (beispielsweise) auch schuldhaft gehandelt haben, um zu haften. Wir setzen uns bei der Geltendmachung von Schäden für unsere Klienten ein bzw. bestreiten die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Verkehrsunfälle
In der Praxis kommt es oft nach Verkehrsunfällen zu Schadenersatzansprüchen und der Geltendmachung von Schmerzensgeld. Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, empfehlen wir die frühestmögliche anwaltliche Vertretung, um rechtlich die richtigen Schritte zu unternehmen und Fehler zu vermeiden.
Forderungen
Beim Eintreiben oder bei der Abwehr von Forderungen gibt es juristische Aspekte zu beachten. So ist zu berücksichtigen, dass Forderungen Verjährungsfristen unterliegen und das Recht auf Geltendmachung verloren gehen kann. Diese Risiken kann man durch anwaltliche Beratung reduzieren und im täglichen Geschäftsgebaren damit besser berücksichtigen.