Unsere Kanzlei vertritt Sie gerne in Verwaltungsrechtsangelegenheiten vor Behörden.

Verwaltungsrecht

Dem Verwaltungsrecht ist in Österreich eine Vielzahl von Gebieten untergeordnet, welche im Volksmund nicht untreffend als Verwaltungsdschungel bezeichnet werden.

Juristisch gesehen ist die öffentliche Verwaltung neben der Gesetzgebung (Legislative) und der Gerichtsbarkeit (Judikative) die dritte Staatsfunktion oder Exekutive. Das Verwaltungsrecht regelt demgemäß Aufgaben und Bereiche des Verwaltungsapparats der Republik Österreich. Das zur öffentlichen Verwaltung zugehörige Gesetzeswerk ist oft nur mit anwaltlicher Begleitung oder Beratung richtig zu interpretieren.

Genauigkeit und Ausdauer sind daher bei verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten von Bedeutung. Unsere Kanzlei übernimmt Ihre verwaltungsrechtlichen Belange gerne und setzt sich vor Verwaltungsbehörden für Sie ein.