In Österreich richtet sich das Asylrecht nach dem Asylgesetz und der Genfer Flüchtlingskonvention.

Asylrecht

Das Asylrecht in Österreich richtet sich nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG) und der Genfer Flüchtlingskonvention. Das AsylG regelt die Voraussetzungen zur Gewährung von internationalem Schutz. Flüchtlinge könne im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention einen Antrag auf internationalen Schutz ("Asylantrag") im Inland stellen. Sobald ein Asylantrag gestellt wurde, gibt es im Regelfall einen faktischen Abschiebeschutz, das heißt, dass es dem/der AntragstellerIn bis zu einer Entscheidung über den Antrag gestattet ist, sich im österreichischen Bundesgebiet aufzuhalten.

Der erste Schritt ist die Antragstellung bei der Polizei. Die Polizei führt eine Erstbefragung durch, ehe dann das Verfahren vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) weitergeführt wird, welches über die Asylgewährung zu entscheidet.

Im Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) treffen MitarbeiterInnen des BFA eine Prognoseentscheidung. Diese Prognoseentscheidung führt in weitere Folge zu einer Vorführung in ein Erstaufnahmelager oder in ein Verteilerquartier.